Allgemeine Geschäftsbedingungen von rebaze.de
Stand: 26.11.2024
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen rebaze GmbH (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Kunde), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen.
- Der Anbieter bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:Durchführung von Workshops, Trainings und Beratung im Bereich der Softwareentwicklung und Wartung, sowie Erstellung von Konzepten, Dokumentation und Code von Softwareanwendungen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Verträge können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen werden.
- Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme des Angebots erkennt der Kunde die vorliegenden AGB an. Mit der Annahme entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem adressierten Kunden, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet.
- Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert ein Angebot anzufordern.
- Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zugestellt.
§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges
- Der Leistungsumfang des Anbieters wird im an den Kunden adressierten Angebot oder Dienstleistungsvertrag spezifiziert.
§ 4 Nutzungsübertragung
- Bei rechtmäßiger Zahlung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte an den im Rahmen des Auftrags angefertigten Dokumenten, Code und sonstigen Artefakten: Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post, Email oder Fax) festgelegt, darf der Kunde die für ihn erstellten Dokumente, Code und sonstigen Artefakte komplett frei verwenden.
- Ferner erwirbt der Kunde bei Beauftragung lediglich die Nutzungs- und Verbreitungsrechte an den für ihn erstellten Dokumenten, Code, Designs, Prototypen, Präsentationen und sonstigen Artefakten. Das Urheberrecht bleibt hiervon unberührt.
- Die stehende Rechteeinräumung ist zeitlich und räumlich unbegrenzt und erstreckt sich insbesondere auch auf:
- Dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, der Programmierleistungen mit jedem Mittel und in jeder Form, einschließlich Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programmteile.
- Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen der Programmierleistungen sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse.
- Jede Form der Verbreitung der Programmierleistungen oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung.
- Dritten Rechte zur Nutzung einzuräumen, welche wiederum mit dem Recht verbunden sein können, ihrerseits weiteren Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
§ 5 Preise, Reisekosten und andere Kosten
- Sofern der Nutzer einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.
- Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben als Nettopreis in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.
- Reisekosten werden entweder mit 0,50 € pro Kilometer berechnet oder, falls vorhanden, netto gemäß den tatsächlichen Kosten für Bahn, Taxi oder andere Verkehrsmittel in Rechnung gestellt. Eventuelle Parkkosten oder andere in Verbindung mit der Reise entstandene Kosten werden ebenfalls netto in Rechnung gestellt.
- Hotel- oder Unterkunftskosten, die zur Durchführung der Dienstleistung notwendig sind, werden netto ohne Aufschlag weiterberechnet.
- Ist für die Durchführung der Dienstleistung eine mehrtägige Reise notwendig werden Verpflegungs- und Reisenebenkosten pauschal mit 50 Euro pro Tag berechnet. Diese Bedingung gilt explizit auch für den An- und Abreisetag in voller Höhe.
- Der Anbieter behält sich vor unter vorheriger Absprache mit dem Kunden von der oben genannten Kostenberechnung abzuweichen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt gelten folgende Zahlungsbedinungen:
- Der vollständige Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto vom Kunden innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
- Dem Kunden ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
- Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugschadens vor.
§ 7 Stornierung, Kündigung und höhere Gewalt.
- Dem Kunden wird kein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Dem Kunden steht auch kein Recht zur ordentlichen Kündigung zu. Etwaige gesetzliche Widerrufsrechte werden hiervon nicht berührt
- Nimmt der Kunde seinen verbindlich gebuchten Termin nicht wahr und kommt deshalb mit der Annahme der Dienste in Verzug, kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Anbieter muss sich in diesem Fall jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was dem Anbieter hierdurch erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
- Der Anbieter behält sich vor, einen Workshop- oder Trainingstermin bis zu 1 Woche vorher zu stornieren, wenn ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit des Anbieter) welcher die Durchführung für den Anbieter unter Abwägung mit den Interessen des Kunden unzumutbar werden lässt, vorliegen.
- In Fällen höherer Gewalt, welche die Durchführung einer Dienstleistung verhindert, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit.
- Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften für beide Parteien bleibt unberührt.
§ 8 Haftungsbegrenzung
- In Bezug auf die gesuchte oder angebotene Dienstleistung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen den jeweilig beteiligten Kunden zustande. Daher haftet der Anbieter nicht für Leistungen der teilnehmenden Kunden. Entsprechend sind alle Angelegenheiten bzgl. der Beziehung zwischen den Kunden einschließlich, und ohne Ausnahme, der Dienstleistungen, die ein Suchender erhalten hat oder Zahlungen die an Kunden fällig sind, direkt an die jeweilige Partei des zu richten. Der Anbieter kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden und widerspricht hiermit ausdrücklich allen etwaigen Haftungsansprüchen welcher Art auch immer einschließlich Forderungen, Leistungen, direkte oder indirekte Beschädigungen jeder Art, bewusst oder unbewusst, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht, in welcher Art auch immer im Zusammenhang mit den genannten Angelegenheiten.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
- Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
- Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.
- Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB). Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt eines von einem Nutzer verfassten Textes sowie hochgeladener Dateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt worden ist oder von dem Anbieter nicht bestritten wurde.
- Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Widerrufsrecht
- Die Dienstleistung des Anbieters richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, wodurch kein Widerrufsrecht geltend gemacht werden kann.
§ 11 Datenschutz
- Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten, die der Kunde im Zuge der Bestellung an den Anbieter übermittelt, um den Vertrag zu erfüllen und, sofern erforderlich, die Rechte und Ansprüche des Anbieters zu verfolgen oder die Rechte und Ansprüche des Kunden erfüllen zu können, Art. 6 Abs. 1 lit. b), lit. f) DSGVO. Zudem bewahrt der Anbieter bestimmte Unterlagen und Daten und damit auch bestimmte personenbezogene Daten auf, um den für den Anbieter geltenden handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu genügen, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
- Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Wahrung der Informationssicherheit unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Aus diesem Grund hat der Kunde das Recht, vom Anbieter zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit anzufordern.
- Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um etwaige Schäden proaktiv zu vermeiden. Diese enthalten methodische Ansätze wie beispielsweise standardisierte Verschlüsselung der Datenträger, Anwendung robuster Passwörter und Durchführung regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen zur Cyber-Sicherheit und zum Umgang mit sensiblen/vertraulichen Informationen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, nach Anforderung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsanforderungen zu stellen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Hauptsitz des Anbieters. Dies gilt insbesondere, wenn ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.